Der Gesetzgeber unterscheidte im Rahmen der Pflegeversicherung grundsätzlich zwischen der Grundpflege und der Hauswirtschaft.
Für den Bereich der Grundpflege werden 21 Bereich aus der Körperpflege, der Ernährung und der Mobilität berücksichtigt
Für die Hilfe in der Hauswirtschaft zählen Das Einkaufen ettc.
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