Hierzu zählen die Tätigkeiten, die zur unmittelbaren Vorbereitung dienen, wie die portionsgerechte Vorgabe und das Zerkleinern der zubereiteten Nahrungsmittel, wie z.B. das mundgerechte Zubereiten bereits belegter Brote.

Ebenfalls dazu gehört die erforderliche Kontrolle der richtigen Essenstemperatur. Hierzu zählen nicht das Kochen oder das Eindecken des Tisches. Die Zubereitung von Diäten ist beim “Kochen“ zu berücksichtigen. Auch das Bereitstellen bzw. Eingießen von Getränken wird hier gewertet.

Hierunter fallen die Nahrungsaufnahme in jeder Form (fest, flüssig) sowie eine ggfs. erforderliche Sondenernährung und die Verwendung bzw. der Umgang mit dem Essbesteck oder anderer geeigneter Geräte, um die Nahrung zum Mund zu führen, zu kauen und zu schlucken.