Hierzu zählen die Tätigkeiten, die zur unmittelbaren Vorbereitung dienen, wie die portionsgerechte Vorgabe und das Zerkleinern der zubereiteten Nahrungsmittel, wie z.B. das mundgerechte Zubereiten bereits belegter Brote.
Ebenfalls dazu gehört die erforderliche Kontrolle der richtigen Essenstemperatur. Hierzu zählen nicht das Kochen oder das Eindecken des Tisches. Die Zubereitung von Diäten ist beim “Kochen“ zu berücksichtigen. Auch das Bereitstellen bzw. Eingießen von Getränken wird hier gewertet.
