Der Gesetzgeber unterscheidte im Rahmen der Pflegeversicherung grundsätzlich zwischen der Grundpflege und der Hauswirtschaft.
Für den Bereich der Grundpflege werden 21 Bereich aus der Körperpflege, der Ernährung und der Mobilität berücksichtigt
Für die Hilfe in der Hauswirtschaft zählen Das Einkaufen ettc.

Das Waschen, - Duschen bzw. Baden

Hierunter fällt das Waschen des Körpers (und auch der Haare), entweder unter der Dusche, in der Badewanne, am Waschbecken oder auch im Bett.
Zum Waschvorgang gehören die erforderlichen Vorbereitungen (z.B. das Zurechtlegen der erforderlichen Utensilien wie Seife/Handtuch, das Einlassen des Badewassers sowie das Bedienen der Armaturen), der Waschvorgang selbst sowie das Abtrocknen und Eincremen des Körpers.




 

Zur Zahnpflege zählen die Vorbereitung (z.B. das Öffnen und Schließen der Zahnpastatube einschließlich der Dosierung der Zahnpasta und das Füllen des Wasserglases), der Putzvorgang einschließlich der Mundpflege sowie die Reinigung von Zahnersatz.



 

Dies umfasst das Kämmen und Bürsten der Haare entsprechend der individuellen Frisur. Das Legen von Frisuren (z.B. Dauerwelle) sowie das Haare waschen oder -schneiden können nicht berücksichtigt werden.
Eine Ausnahme kann dann vorliegen, wenn durch Erkrankungen oder deren Folgen regelmäßige Haarwäsche erforderlich ist. Trägt der Pflegebedürftige ein Toupet oder eine Perücke, so gehört zum Hilfebedarf das Kämmen und Aufsetzen des Haarteils.





Rasieren beinhaltet wahlweise die Trocken- oder Nassrasur einschließlich der notwendigen Hautpflege. Bei Frauen wird hier die Gesichtspflege  mit Ausnahme des Schminkens  berücksichtigt.









Hierzu gehören die Kontrolle des Harn- und Stuhlganges, die Reinigung und Versorgung von künstlich geschaffenen Ausgängen sowie die notwendigen Handgriffe bei dem Hygienevorgang, das Richten der Kleidung vor und nach dem Gang zur Toilette, die Intimhygiene wie das Säubern nach dem Wasserlassen und dem Stuhlgang sowie das Entleeren und Säubern eines Toilettenstuhls bzw. eines Steckbeckens.

Ebenso zählen das Anlegen bzw. Wechseln von Inkontinenzartikeln dazu.