Der Bezug von Pflegegeld kann mit der Inanspruchnahme von Sachleistungen (professioneller Unterstützung) kombiniert werden. Dies ermöglicht es dem Pflegebedürftigen und seinen Angehörigen, die Hilfe den individuellen edürfnissen entsprechend zu gestalten. Um die optimale Kombination zu finden, ist es sinnvoll, zunächst alle nötigen Pflegehandlungen daraufhin zu überprüfen, ob sie am besten von Angehörigen oder von Fachkräften übernommen werden. Für welche Verrichtungen wird die Unterstützung professioneller Pflegekräfte benötigt? Welche Tätigkeiten kann und möchte die Familie selbst übernehmen, für welche kommt auch die Hilfe von Freunden oder Nachbarn infrage? Das Pflegegeld vermindert sich anteilig um den Wert der in Anspruch genommenen Sachleistungen.

Wer zum Beispiel seinen Anspruch auf Sachleistungen nur zu 70 Prozent ausnutzt, bekommt zusätzlich nur noch 30 Prozent des ihm zustehenden Pflegegelds ausgezahlt. der Pflegebedürftige selbst kann entscheiden, in welchem Verhältnis er Geld- und Sachleistungen in Anspruch nehmen will. An seine Entscheidung ist er sechs Monate gebunden, um bei den Pflegekassen unvertretbaren Verwaltungsaufwand zu vermeiden. Ausnahme: wenn sich seine Situation wesentlich verändert hat, z. B. wenn ohne eine höhere Anzahl von Pflegeeinsätzen durch ambulante Pflegedienste die häusliche Pflege nicht mehr ausreichend sichergestellt wäre.

Wenn Teilstationäre Leistungen wie Tages- oder Nachtpflege in Anspruch genommen wird erhöt sich die mögliche gesamt Leistung auf bis zu 150 %.
Konkret bedeute es wenn zusätzlich zum Pflegegeld Tagespflege in anspruch genomen wird und die Ksoten unter 50% der Sachleistung bleiben das Pflegegeld in voller Höhe gezahlt wird.