Unterstützung bedeutet, dass der Pflegebedürftige grundsätzlich zur selbständigen Erledigung einer Verrichtung in der Lage ist, jedoch zur Vorbereitung, Durchführung oder Nachbereitung ergänzende Hilfeleistungen der Pflegeperson benötigt (Beispiel: durch eine teilweise Lähmung muss die Hand des rechten Armes zum Kämmen von einer anderen Person geführt werden).
| < Zurück | Weiter > |
|---|