Was passiert , wenn die Pflegestufe I nicht erreicht wird?
Hilfebedürftige Menschen, die die Voraussetzungen der Pflegestufe I nicht erfüllen, erhalten keine Leistungen der Pflegeversicherung.
Sie müssen die notwendigen Hilfeleistungen selbst finanzieren. In der Regel wird es sich dabei um Verrichtungen der hauswirtschaftlichen Versorgung handeln oder um ein- bis zweimalige Hilfeleistungen in der Woche zum Beispiel beim Waschen oder Baden.
In diesen Fällen sieht es der Gesetzgeber als zumutbar an, dass solche Hilfeleistungen aus eigenen Mitteln finanziert werden. Ist der Hilfebedürftige dazu nicht in der Lage, hat er die Möglichkeit, Leistungen auf der Grundlage des SGB XII (ehmals Bundessozialhilfegesetzes) zu beantragen
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