Die Leistungen der Pflegeversicherung werden einkommens- und vermögensunabhängig gezahlt. Sie werden nicht gekürzt, wenn der Antragsteller über ein gutes Einkommeno der Vermögen verfügt, denn der Versicherte hat für diese Versicherungsleistung Beiträge bezahlt. Lediglich die finanziellen Zuschüsse der Pflegekassen für
Maßnahmen zur Wohnungsanpassung werden unter Berücksichtigung der Kosten der Maßnahme sowie eines angemessenen Eigenanteils in Abhängigkeit von dem Einkommen des Pflegebedürftigen bemessen.
Maßnahmen zur Wohnungsanpassung werden unter Berücksichtigung der Kosten der Maßnahme sowie eines angemessenen Eigenanteils in Abhängigkeit von dem Einkommen des Pflegebedürftigen bemessen.
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