Viele Erkrankungen haben eine vorübergehende oder dauerhafte Pflegebedürftigkeit zur Folge.
Der Übergang von Krankheit zur Pflegebedürftigkeit ist in manchen Fällen fließend, entsprechend kann eine genaue Abgrenzung zwischen den Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung im Einzelfall schwierig sein.
Grundsätzlich gilt jedoch: Für die Behandlung von Erkrankungen und die im Rahmen dieser Behandlung nötige Pflege, stehen die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung zur Verfügung; für die Hilfe bei Pflegebedürftigkeit die Leistungen der Pflegeversicherung.
Bei schweren Erkrankungen können die Voraussetzungen der Pflegebedürftigkeit gegeben sein, wenn Hilfebedarf bei den Verrichtungen des täglichen Lebens besteht und dieser Hilfebedarf voraussichtlich sechs Monate andauern wird.
Diese Voraussetzung gilt auch dann als erfüllt, wenn der Pflegebedürftige nach ärztlicher Einschätzung so schwer krank ist, dass er das Ende dieser Zeitspanne möglicherweise nicht mehr erlebt.
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